UMWELTRECHT
Das Umweltrecht gehört zum Umgebungsrecht und umfasst viele Gesetze und Erlasse, die für eine saubere Umwelt von Bedeutung sind. Im Mittelpunkt des Umweltrechts steht das Umweltschutzgesetz, das als Rahmengesetz für die Genehmigungen dient, die für potenziell umweltbelastende Tätigkeiten beantragt werden können.
Das Umweltrecht spielt nicht nur eine Rolle bei Flächennutzungsplänen und Baugenehmigungen, bei Umweltgenehmigungen und Infrastrukturarbeiten, sondern auch bei Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung und der Haftung dafür.
Gerade wegen der oft großen Belange und der großen Komplexität ist unsere Beratung zu den geltenden Rechtsvorschriften unerlässlich.