Common sense makes a good lawyer.

VERWALTUNGSRECHT

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und umfasst alle Rechtsnormen, die für die Verwaltungstätigkeit gelten. Jede Situation ist anders. Die anwendbaren Rechtsvorschriften sind folglich oft komplex. Das Verwaltungsrecht bietet nicht immer eine passende Lösung.

Der Staat kann – trotz seiner guten Absichten, seines Sachverstands und seiner Professionalität – nicht alles wissen und auch nicht perfekt sein. Darum helfen wir dem Staat mit unserem Wissen, unserer Erfahrung und unseren Fertigkeiten, um die richtigen Beschlüsse fassen zu können.

Das Verwaltungsrecht umfasst neben dem Umgebungsrecht, dem Umweltrecht und dem Naturschutzrecht noch folgende Rechtsgebiete, in denen wir auch Spezialisten sind:

  • Subventionsrecht (Festsetzung und Gewährung, Herabsetzung oder Streichung, Förderungsregelung für nachhaltige Energienutzung (SDE) usw.)
  • Aufsichts- und Vollstreckungsrecht (Vollstreckung, Verwaltungsstrafen, zwangsgeldbewehrte Anordnungen, Verwaltungszwang);
  • Staatshaftungsrecht (unerlaubte Handlung und Haftung, Schadensersatz, Planungsschaden, Schadensausgleich); und
  • Integritätsfragen: Gemäß dem sogenannten Bibob-Gesetz kann eine Behörde, die eine Genehmigung erteilt oder einen Vertrag abschließt, die Integrität und Zuverlässigkeit der Gegenseite prüfen. Dabei erheben sich viele Fragen, beispielsweise, welche Auskünfte zu welchem Zeitpunkt ersucht werden können, wer um die Erteilung der Auskünfte gebeten werden kann und wie sich dies alles auf zukünftige Geschäfte auswirkt.

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